1 Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Alle unsere Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Auftraggeber (im weiteren als AG od. Kunde bezeichnet) abgeschlossenen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien und sind den Vertragsparteien öffentlich zugänglich gemacht auf den Internetseiten der Moment Architektur & Consulting GmbH: www.moment-architekten.de. Der AG wird vor Leistungsaufnahme auf die AGB ́s auf der Webseite hingewiesen zur Kenntnisnahme. Der AG bestätigt mit der Beauftragung die Zustimmung zu den AGB ́s.
Nach Vertragsabschluss besteht eine zweiwöchige Widerspruchsfrist von privaten AG (Verbraucher) auf welche hiermit hingewiesen wurde.
1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des AG durch Moment Architektur & Consulting GmbH bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gesetzlich wirksame Bestimmung, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Änderungen der AGB werden dem AG bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.6 Ein Beauftragung zwischen Moment Architektur & Consulting GmbH und dem Auftraggeber bedarf der Schriftform.
1.7 Ein Vertrag kommt zustande:
a) Durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch Moment Architektur & Consulting GmbH, wobei Beauftragung und Bestätigung sowohl auf dem Architektenvertrag von Moment Architektur & Consulting GmbH, als auch fernschriftlich erfolgen kann.
b) Durch gesonderten Vertrag.
1.8. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Moment Architektur & Consulting GmbH sind freibleibend, unverbindlich und maximal 60 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich in Euro jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, basierend auf den derzeitigen Lohn- und Materialkosten. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
1.9. Vertragserfüllungshandlungen der Moment Architektur & Consulting GmbH gelten nicht als automatische Zustimmung zu den von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden mündlichen Zusagen oder Nebenabreden, insbesondere solche, die von Mitarbeitern/-innen und Dienstnehmern/-innen abgegeben werden, sind für
die Moment Architektur & Consulting GmbH nicht verbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des AG
Die Planungsleistungen gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist) nachstehende Planer(büro)leistungen wie Grundleistungen und Besondere Leistungen nach HOAI:
• Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
• Leistungsphase 2 Vorplanung
• Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
• Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
• Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
• Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe
• Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe
• Leistungsphase 8 Objektüberwachung
• Leistungsphase 9 Objektbetreuung
wobei selbstverständlich vereinbarungsgemäß auch nur einzelne dieser Leistungen Vertragsgegenstand sein können. Nicht von der Tätigkeit des Planers mitumfasst sind:
• statisch-konstruktive Bearbeitung
• haustechnische Planung
• elektrotechnische Planung
• bauphysikalische Planung
• Brandschutzplanung
• Bodenuntersuchungen
• Vermessungsarbeiten
• Weitere Leistungen, die nicht den Architektenleistungen entsprechen
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Moment Architektur & Consulting GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Moment Architektur & Consulting GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben und schriftlich definierten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages vollkommene Gestaltungsfreiheit der Moment Architektur & Consulting GmbH. Spezielle Bearbeitungsrichtlinien des Auftraggebers zur Erbringung der beauftragten Leistung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Moment Architektur & Consulting GmbH.
2.2 Alle Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH , insbesondere alle mündlichen und schriftlichen Konzepte, sämtliche Planungsunterlagen, Vorentwürfe, Skizzen, ästhetische Empfehlungen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sind vom Kunden gesondert zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt und abgenommen. Ebenso gelten Änderungen gegenüber dem Auftrag durch die Auftragsbestätigung seitens Moment Architektur & Consulting GmbH als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen fünf Werktagen widerspricht.
2.3 Empfängt die Moment Architektur & Consulting GmbH Angebote durch anbietende Unternehmen, so ist dieses innerhalb einer angemessenen, jedoch mindestens acht Werktage andauernden Frist ab Zugang des Angebots, an das Angebot gebunden.
2.4 Der Kunde wird Moment Architektur & Consulting GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, in Endfassung, strukturiert und kontrolliert (zb auf Datenträgern) zur Verfügung stellen. Er wird Moment Architektur & Consulting GmbH von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Moment Architektur & Consulting GmbH verzögert werden oder gar wiederholt werden müssen. Allfälliger Mehraufwand wird nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
2.5 Der Kunde ist weiterst verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Grafiken, Logos etc.) auf allfällige Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Moment Architektur & Consulting GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Moment Architektur & Consulting GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Moment Architektur & Consulting GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auferlegte Lizenz- oder Schadenersatzzahlungen sowie sämtliche Prozess- und Vertretungskosten.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Moment Architektur & Consulting GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen sowie derartige Leistungen nach eigenem Ermessen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Moment Architektur & Consulting GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit Moment Architektur & Consulting GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Moment Architektur & Consulting GmbH.
3.4. Sämtliche Fremdleistungen können von Moment Architektur & Consulting GmbH nach freiem Ermessen an Dritte vergeben werden. Dies gilt auch für nachträgliche Abweichungen von den Auftragsgrundlagen (z.B. durch die Beauftragung anderer Drittunternehmen) oder Änderungen in der Leistungserbringung durch Dritte, soweit die beauftragte Leistung dadurch nicht wesentlich negativ beeinträchtigt wird.
3.5. Besteht der Auftraggeber dennoch auf die Leistungserbringung durch einen spezifischen Drittunternehmer, so wird er selbst mit diesem Unternehmen den Leistungsvertrag schließen, ohne, sodass die Moment Architektur & Consulting GmbH für dessen Leistungen schad- und klaglos zu halten ist.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. schriftlich zu bestätigen. Vereinbarte Auftragszeiträume verstehen sich immer nach Maßgabe und Inhalt des geforderten Planungskonzepts und nach vollständiger Übergabe der gesamten Materialien in vereinbarter Form durch den Auftraggeber. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, ist Moment Architektur & Consulting GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen gebunden.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Moment Architektur & Consulting GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist sowohl der AG als auch Moment Architektur & Consulting GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich Moment Architektur & Consulting GmbH in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1. Moment Architektur & Consulting GmbH ist stets berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Neben den gesetzlichen Gründen liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Honorar-Betrages, Unterbrechung der Leistung des Auftraggebers oder Mitwirkungspflichten, verstößt; Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des Punktes 7. dieser AGB ́s.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Moment Architektur & Consulting GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch eine gesetzliche Sicherheit gem. §650f BGB leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Moment Architektur & Consulting GmbH ist im Falle des unberechtigten Vertragsrücktrittes seitens des Auftraggebers dazu berechtigt, wahlweise auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
- Honorar
Das Honorar des Planers umfasst ausschließlich das Planungshonorar für Planungs- bzw. Architektenleistungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, darin sind jedenfalls nicht enthalten die Sonderkosten für
• statisch – konstruktive Bearbeitung
• haustechnische Planung
• elektrotechnische Planung
• bauphysikalische Planung
• Brandschutzplanung
• Bodenuntersuchungen
• Vermessungsarbeiten
• Weitere erforderlichen Fachplaner
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Moment Architektur & Consulting GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Moment Architektur & Consulting GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes ein Akonto zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 10.000, — oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist Moment Architektur & Consulting GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich stets als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels gesonderter Vereinbarung im Einzelfall hat Moment Architektur & Consulting GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber-, leistungsschutz- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte immer Anspruch auf ein Honorar in angemessener und marktüblicher Höhe.
6.3 Alle Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, müssen gesondert entlohnt werden. Alle der Moment Architektur & Consulting
GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Alle Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet zutreffende Leistungsziels, des Leistungsumfangs und der Leistungszeit sowie die Umstände der Leistungserbringung bemessen. Änderungen dieser Parameter während der Leistungserbringung bewirken eine neue Verrechnungsgrundlage für die im folgenden erbrachten Leistungen.
6.4 Kostenvoranschläge der Moment Architektur & Consulting GmbH sind immer unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die zuvor schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen,
wird Moment Architektur & Consulting GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt von vornherein vom Auftraggeber als genehmigt, insbesondere bei in Anspruch genommenen Fremdleistungen.
6.5 Für alle Arbeiten und Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH, die vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Moment Architektur & Consulting GmbH das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde nur nach Zustimmung der Moment Architektur & Consulting an bereits erbrachten Arbeiten ein Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Planungen, Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Moment Architektur & Consulting GmbH zurückzustellen.
6.6 Moment Architektur & Consulting GmbH ist berechtigt, während des Vertragsabschlusses und Leistungserbringung erfolgten Änderungen kollektivvertraglicher Regelungen oder innerbetrieblichen Preisänderungen, sowie andere für die Leistungserbringung notwendigen Kostenänderungen (wie jene von Inflation, Energiekosten, etc.) entsprechend, Preise anzupassen.
6.7 Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht in der Sphäre der Moment Architektur & Consulting GmbH liegen und eine Neube- oder Umarbeitung des Auftrages erfolgen, insbesondere infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, relevanter Vorschriften und Gesetze oder auch infolge geänderter Auftraggeber wünsche, sind entsprechend dem Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
6.8 Alle Arbeiten und Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH im Sinne von Vorleistungen für einen künftigen Auftrag, die ggf. auch nicht zur Beauftragung durch den Kunden führen oder vom Kunden zur Ausführung gebracht werden, werden mangels einer anderen Vereinbarung auf Stundenbasis zur Abrechnung gebracht. Es gelten pauschal folgende Honorarsätze für die erbrachten Leistungen:
Geschäftsführer Standard ... € 200,- / Std (exkl. MwSt.) Geschäftsführer erhöhter Satz ... € 230,- / Std (exkl. MwSt.) Projektleiter ... € 120,- / Std (exkl. MwSt.)
CAD Konstrukteur ... € 85,- / Std (exkl. MwSt.)
Assistenz ... € 75,- / Std (exkl. MwSt.)
6.9 Besondere Leistungen, wie z.B. die mehrfache Umarbeitung der Entwürfe oder mehrfache Änderung von Werkzeichnungen, werden gesondert berechnet und ebenfalls mit den Stundensätzen aus Punkt 6.8 angesetzt.
6.10 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Visualisierungen, Exposees etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Moment Architektur & Consulting GmbH gelieferte Leistung und sämtliche Nutzungsrechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im alleinigen Eigentum der Moment Architektur & Consulting GmbH. Moment Architektur & Consulting GmbH ist berechtigt, Ansprüche an den AG durch die Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer enthalten, zu stellen. Teilrechnungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe 8% über dem Basis-Zinssatz pro Jahr. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde, Moment Architektur & Consulting GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst edenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben durch Moment Architektur & Consulting GmbH, sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Moment Architektur & Consulting GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Des Weiteren ist Moment Architektur & Consulting GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückhaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Moment Architektur & Consulting GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, ohne Setzung einer weiteren Nachfrist die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Moment Architektur & Consulting GmbH aufzurechnen, außer der Forderung des Kunden wurde von Moment Architektur & Consulting GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7.5 Punkt 7.3. gilt auch bei Verbrauchergeschäften, soweit Moment Architektur & Consulting GmbH ihre Leistungen vollständig erbracht hat, nur eine rückständige Teilleistung des Auftraggebers für mindestens 3 Wochen überfällig ist, und, Moment Architektur & Consulting GmbH unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt hat.
- Eigentumsrecht, Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Visualisierungen, Moods), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Moment Architektur & Consulting GmbH und können von Moment Architektur & Consulting GmbH jederzeit -
insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Moment Architektur & Consulting GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Alle Leistungen werden von Moment Architektur & Consulting GmbH unter Eigentumsvorbehalt übergeben und sind bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Im Verzugsfall ist Moment Architektur & Consulting GmbH jedenfalls zur Zurücknahme berechtigt. Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch Moment Architektur & Consulting GmbH liegt nur dann ein Vertragsrücktritt vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH t ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Moment Architektur & Consulting GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Moment Architektur & Consulting GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die vorherige schriftliche Zustimmung von Moment Architektur & Consulting GmbH erforderlich. Sofern diese Zustimmung erteilt wird, steht Moment Architektur & Consulting GmbH und dem Urheber dafür eine gesonderte angemessene Vergütung zu, die individuell vereinbart werden muss.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen von Moment Architektur & Consulting GmbH bzw. von Werbemitteln, für die Moment Architektur & Consulting GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen im Rahmen eines Agenturvertrages erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die vorherige schriftliche Zustimmung von Moment Architektur & Consulting GmbH notwendig.
8.5 Für Nutzungen gemäß 8.4. steht der Moment Architektur & Consulting GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
8.6 Der Kunde haftet der Moment Architektur & Consulting GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
8.7. Es obliegt dem Kunden, die aus der Beratung der Moment Architektur & Consulting GmbH stammenden und zur weiteren Benutzung durch den Kunden verwendeten Leistungen in jeglicher Form selbst vollumfassend rechtlich, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, patent-, muster-, straf- und verwaltungsrechtlich zu überprüfen sowie allfällige Rechte Dritter zu prüfen, sofern Moment Architektur & Consulting GmbH nicht ausdrücklich schriftlich dafür einen gesonderten Auftrag erhalten hat.
- Kennzeichnung
9.1 Moment Architektur & Consulting GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Moment Architektur & Consulting GmbH und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2. Moment Architektur & Consulting GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei Moment Architektur & Consulting GmbH verwahrt für zehn Jahre.
10.2 Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft Moment Architektur & Consulting GmbH keine wie auch immer geartete Haftung für Fehler oder daraus resultierende Schäden. Der Auftraggeber hat Moment Architektur & Consulting GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Diese übernimmt somit keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Datei entstehen kann.
10.3 Die Aufbewahrungspflicht endet zehn Jahre nach Legung der Schlusshonorarrechnung an den Auftraggeber. Durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Auftraggeber kann sich Moment Architektur & Consulting GmbH während dieser Zeit von der Verwahrungspflicht befreien.
10.4 Elektronische oder andere Vervielfältigungen von Originalunterlagen müssen nur gegen entsprechenden Kostenersatz an den Auftraggeber ausgehändigt werden.
- Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Moment Architektur & Consulting GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Moment Architektur & Consulting GmbH zu. Moment Architektur & Consulting GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber Moment Architektur & Consulting GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen
muss. Moment Architektur & Consulting GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt dem Auftraggeber, sämtliche Lieferungen und Leistungen von Moment Architektur & Consulting GmbH auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Moment Architektur & Consulting GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Erlaubtheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist ist auf fünf Jahre nach Fertigstellung der Leistung begrenzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
11.5 Bei Verbrauchergeschäften kann sich Moment Architektur & Consulting GmbH von den Ansprüchen des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. Moment Architektur & Consulting GmbH kann sich der Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass in angemessener Frist in einer, für den AG zumutbaren Weise, Verbesserung bewirkt wird oder das Fehlende nachgebracht wird.
- Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Moment Architektur & Consulting GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Moment Architektur & Consulting GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer handelnden Personen, insbesondere Geschäftsführer, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte.
12.2 Jegliche Haftung der Moment Architektur & Consulting GmbH für Ansprüche, die von Dritten auf Grund der von Moment Architektur & Consulting GmbH erbrachten Leistungen (z.B. Planungskonzepte, Skizzen, Entwürfe, etc.) gegen den Kunden erhoben werden, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere
haftet Moment Architektur & Consulting GmbH nicht für Prozess- und/oder Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Moment Architektur & Consulting GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber zwei Jahre ab Setzen der Verletzungshandlung von Moment Architektur & Consulting GmbH. Schadenersatzansprüche sind außerdem, unabhängig vom Rechtsgrund jeweils der Höhe nach mit dem jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.
12.4. Die von Moment Architektur & Consulting GmbH erstellten Pläne und sonstigen Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch Moment Architektur & Consulting GmbH zur Ausführung verwendet werden.
12.4 Moment Architektur & Consulting GmbH übernimmt keine Haftung für den Fall der Nichterteilung einer Baugenehmigung durch das zuständige Amt.
- Besondere Bestimmungen
13.1 Bei jeder Auftragsabwicklung sind % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere % bei Präsentation des Planungskonzeptes, sowie die restlichen % bei Auftragsabschluss mit Legung der Schlussrechnung. Sollte es nach Übergabe der fertigen Version zu Verzögerungen kommen, die im Bereich des Kunden liegen, erfolgt die Endabrechnung spätestens 3 Wochen nach Übergabe des Konzeptes durch Moment Architektur & Consulting GmbH.
13.2 Die Teilleistungen innerhalb der Gesamtleistung werden gem. geltender HOAI angesetzt.
13.3 Im vereinbarten Honorar enthalten ist ein einmaliger Korrekturvorgang seitens Moment Architektur & Consulting GmbH nach Präsentation des Planungskonzeptes. Dieser erfolgt nach der Erstabnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erstellt hierfür eine schriftliche Korrekturliste, die als Basis für die Korrekturen gilt. Eine stillschweigende Zustimmung erflogt nach eine First von 14 Tagen nach Zustellung per Mail oder Präsentation der Planungsleistung. Es gilt als wohlverstanden, dass es sich dabei nur noch um geringfügige Korrekturen handelt. Sollten die gewünschten Änderungen über diesen Umfang hinausgehen, verrechnet Moment Architektur & Consulting GmbH diese Leistungen nach Zeitaufwand und genannte Stundensätze. Moment Architektur & Consulting GmbH verpflichtet sich, dem Kunden hierüber ein entsprechendes Angebot zu legen.
13.4 Dienstleistungen vor Ort (Workshops, Vorträge, Schulungen, Konzeptvorstellung, Kick-Off, etc.) sowie die spätere Hilfestellung bei der Umsetzung werden nach dem tatsächlichen Aufwand zuzüglich Fahrtzeiten verrechnet.
13.5 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in bestehende Designkonzepte, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte, die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt Moment Architektur & Consulting GmbH keinerlei Haftung. Allfällige Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch Moment Architektur & Consulting GmbH werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
13.6 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Moment Architektur & Consulting GmbH nicht für allfällige Schäden, die sich durch die Unterstützung der Leistungserbringung durch Fremdleistungen ergeben, haftet.
13.7. Für die Hilfe bei der Umsetzung eines neuen Planungs-Konzeptes, sowie sämtliche andere Empfehlungen in welcher Form auch immer (Farben, Pflanzen, Wegleitsysteme, räumliche Veränderungen, Lichtkonzepte, Akustik, künstlerische Gestaltung, usw.) übernimmt Moment Architektur & Consulting GmbH keinerlei Haftung. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die ihm oder Dritten aus der Umsetzung dieser Konzepte entstehen, zur Gänze selbst.
-
Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des
Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise der Zusendung von Angeboten und Newsletter in Papier- und elektronischer Form, sowie zum Hinweis auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post bis auf Widerruf zugesendet wird. -
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Moment Architektur & Consulting GmbH und dem Kunden unterliegen dem deutschen BGB.
15.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Moment Architektur & Consulting GmbH in Berlin. Bei jeglichem Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Moment Architektur & Consulting GmbH den Gegenstand dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Moment Architektur & Consulting GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das, für den Sitz von Moment Architektur & Consulting GmbH in Berlin, sachlich zuständige Gericht in Berlin vereinbart.